Der Erbhof Arno Friedmann in Arnsdorf

Quelle: Geschichtsblätter, Sonderbeilage zum Tageblatt für Penig und Lunzenau, Nummer 22, 1934


In Arnsdorf besaß um 1630 der Bauer Jakob Winkler ein Pferdefrohngut. Also ein größeres Anwesen im Vergleich zum Handfrohn- und Gartengut. In der Pestzeit (tempore pestis) wurde dieser kräftige Mann von der der heimtückischen Krankheit dahingerafft. Am 22. Dezember 1635 erwirbt Johann Georg von Schönburg das Grundstück (H. St. A. Gerichtsbuch Burgstädt - Amt Rochsburg - Nr.13 Seite 126 B) und verpachtet es an Thomas Kühn. Sechzehn Jahre später, am 25. August 1651, kauft Paul Hartig das Pferdefrohngut für 180 fl. Nach dem Tode des Vaters erwirbt der Sohn Martin Hartig das Gut von seiner Mutter Anna für 270 fl.(Gr.-Buch Burgstädt Nr. 15 Seite 153). Der Kauf wird abgeschlossen am 16. August 1670. Im Jahre 1675, sechs Wochen vor Weihnachten, stirbt Martin Hartig. Er hinterläßt die Witwe Maria und 4 unmündige Kinder, nämlich Martin (der Jüngere), Michael, Maria und Sabina. Ein 5. Kind, Susanna, wird 2 Tage nach des Vaters Tode geboren. Die Nachbarn, die ganze Gemeinde Arnsdorf, brachten der trauernden Witwe und ihren Kindern die größte Teilnahme entgegen und fanden es für richtig, daß die Marie verw. Hartig nach Ablauf des Trauerjahres dem Hans Weber aus Dürrengerbisdorf die Hand zum neuen Ehebunde reichte. Dieser Hans Weber "erhandelt" am 11. Januar 1677 das von Martin Hartig dem Aelteren hinterlassene Pferdefrohngut und verspricht als Stiefvater ausdrücklich für die Kinder "vollkommen zu sorgen und deren Erbteil sicher zu stellen" (G.-B. Burgstädt Nr. 16 S. 28 flg).

Im Anschluß hieran findet sich nun in demselben Grundbuch S 56 flg. ein merkwürdiger Eintrag, aus dem hervorgeht, dass infolge einer dunklen, für das Ehepaar nicht gerade ehrenhaften Angelegenheit der neue Besitzer am 27. Juni 1677 vor dem Rochsburger Gerichtsamt erscheinen sollte. Aber Hans Weber kam nicht, auch am folgenen Tag nicht, obwohl er "bey einer nahmhafften Straffe zu erscheinen aufgefordert war". Vielmehr hatte er es vorgezogen samt seinem Weibe die Flucht zu ergreifen, "das Guth stehen und liegen, auch fünff kleine unerzogene Kinder zurück und sitzen zu lassen. Undt wie wohl auch deswegen Steckbrieffe ausgeschicket undt denenselben fleyssig nachgetrachtet worden; So sind dieselben doch niergends anzutreffen noch zu erlangen gewesen". Soweit der Eintrag im Grundbuch.

Von einem Verbrechen kann meiner Meinung nach keine Rede sein. Aber der Gedanke, das Andenken des verstorbenen Besitzers nicht in Ehren gehalten und sich so der eignen Schande und der Verachtung der Nachbarn ausgesetzt zu haben, wird Veranlassung für sie gewesen sein zu fliehen. Freilich machen sie dadurch die Sache noch schlimmer. Das unbarmherzige Im-Stiche-lassen der fünf kleinen Kinder verzeiht ihnen niemand. Das herrenlose Gut, den stattlichen ehemals Winklerschen Besitz, zieht zum zweitenmal der Herr v. Schönburg ein. Gegen diese Maßnahme erheben die Vormünder der Kinder Einspruch. Und zwar mit Erfolg. Gottfried Ernst v. Schönburg ist schließlich damit einverstanden, dass das Gut einen neuen Besitzer bekommt. Dieser neue Gutsherr ist Georg Frieden aus Dittmannsdorf. Der Kauf wird am 29. August 1677 im Amt Rochsburg unter Beistand seines 75jährigen Vaters abgeschlossen. (Hauptstaatsarchiv Dresden, Gerichtsbuch Burgstädt (Amt Rochsburg), Nr. 16, S. 56). Die 170 fl. Kaufgeld bleiben als Erbteil der Hartigschen Kinder auf dem Hause stehen bis zu deren Großjährigkeit. Das verschwundene Ehepaar hat nach dem Urteil des Gerichtsherrn jeden Anspruch auf Erbanteil verwirkt.



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Siebzehn Jahre später, am 25. Januar 1694, wird Georg Frieden aufs Amt bestellt, um eine Anweisung entgegenzunehmen wegen der Vergleichung mit den Härtigschen Erben (G.-B. Nr. 18 S. 76). Es wird bestimmt, dass die Kinder

Martin 40 fl. 15 gr. 9 Pfg.
Michael 55 fl. - gr. 9 Pfg.
Maria 45 fl. 2 gr. 3 Pfg.
Susanna 45 fl. 2 gr. 3 Pfg.

erhalten. Das Kind Sabina ist gestorben. Die noch in Dittmannsdorf gelegenen Aecker, sowie auch das Gartengut daselbst verkauft Georg Frieden an seinen Schwiegersohn Georg Frieden in Dittmannsdorf (G.-B. Nr. 22 S. 158 und G.-B. Burgstädt Nr. 20 S. 21), sodaß er von nun an nur noch sein Arnsdorfer Gut bewirtschaftet. Nach 27 Jahren, am 21 April 1704, verkauft er als "alter Bauer in Arnsdorf und der Kirchen allhier in Rochsburgk Vorsteher" sein zwischen Michael Crahmer und Michael Fritzsche gelegenes Gut für 500 fl. an seinen Sohn Daniel Friedtmann bei 100 fl. Angeld und 26 fl. Lehngeld. Die Haushaltung behält sich der alte Bauer bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkte vor.

Am 29. Januar 1714 stirbt Georg Friedemann. Von Gerichtswegen wird am 18. April 1714 festgelegt, wie Daniel das von seinem seligen Vater um 500 fl. erkauft Gut zu bezahlen hat. Seine Mutter, die verw. Anna Friedemann, sein Bruder Martin, der sich am 5. November 1693 das Zwickersche Handfrohngut erkauft, und seine Schwester Maria verheiratete Dannhauerin in Burkersdorf machen dem Erben des väterlichen Gutes die Abzahlung leicht indem sie ihm Ratenzahlung bis Weihnachten 1732 zubilligen.

Am 22. März 1746 tritt abermals Besitzwechsel ein (G.-B. Burgstädt Nr. 31 S. 161 B): Die Kinder des verstorbenen Bauers und Richters Daniel Friedemann in Arnsdorf und dessen Ehefrau Maria verkaufen das väterliche Gut ihrem Bruder und Miterben Georg Friedemann dem Jüngeren für 1150 fl. Meißn. mit 600 fl. Angeld. Als Geschwister werden genannt: Maria, Christian Schlimpers in Arnsdorf Ehefrau; Anna, des Daniel Reimens in Niederelsdorf Ehefrau; Daniel, Schenkwirt zu Rochsburg; Rosina, Christian Pesters in Niederfrohna Ehefrau, Sophie, Martin und Regina Friedemann. Georg Friedemann ist verheiratet mit Eva Rabe aus Neuenmörbitz. Von den 4 Kindern kauft am 9. 6. 1775 der Sohn Gottlieb das Kramersche Gut, zwischen dem Erbhof und Korns Gut gelegen, für 1060 fl. (heute Otto Oskar Friedemann). Die Tochter Regina heiratet nach Niederelsdorf. Dem

jüngeren Sohn Paul Friedemann

verkauft der Vater am 19. März 1774 das Gut für 1200 fl Meißn. Da jedoch schon am 13. Oktober 1775 der junge Besitzer unerwartet stirbt, so übernimmt
sein Bruder Georg Friedemann

am 13. November 1775 das väterliche gut unter denselben Bedingungen. Der 65jährige, noch rüstige Mann wird am 5. Juni 1817 von einem Wagen erdrückt, da er ein durchgegangenes Pferd aufhalten wollte.

Sein einziger Sohn Johann Gottlob Friedemann kauft das Gut von seiner Mutter, der nunmehr verw. Marie Elisabeth Friedemann geb. Saupe, am 25. Juni 1817. Im März 1855 wird Johann Gottlob Witwer. Nach 6 Jahren übergibt er die Wirtschaft seinem Sohne Christian Bernhard Friedemann (12. März 1861) und von diesem kauft Bernhard Arno Friedemann das väterliche Gut am 2. Juli 1900.

Aus vorstehender Zusammenstellung ist klar ersichtlich, daß seit 1677, also seit 257 Jahren, das ehemals Winklersche Gut in Arnsdorf in Friedemannschen Besitz ist. Von Georg Frieden, dem ersten Besitzer, bis zu Arno Friedemann, dem heutigen Inhaber, ist die Erbfolge lückenlos nachgewiesen.

G. Lippold, Penig

Quellen: Kirchbücher von Penig und Rochsburg,
Grundbuchakten vom Amtsgericht Penig,
Kauf- und Lehnsakten im Hauptstaatsarchiv in Dresden

Nachtrag: Von vielen Akten, die zur Bearbeitung vorgelegen, mag der Kauf von 1861 im Wortlaut wiedergegeben werden. Die Einwilligung seitens des Herrn Arno Friedemann und der Leitung der Kreisbauernschaft liegen vor.



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